Rechtsanwältin • Fachanwältin für Medizinrecht

Nachrichten

Neu: Jetzt auch mit Spezialkenntnissen im Versicherungsrecht!

Ärger mit Versicherungen? Angst vor Fristen, unverständlichen Bedingungen, und lästigem Papierkram? Ganz falsche Kopf-in-den-Sand-Strategie! Lassen Sie uns gemeinsam das Chaos angehen und drehen wir den Spieß einfach um. Es lohnt sich, Ablehnungen, Kürzungen und Rückforderungsbegehren prüfen und Ansprüche rechtlich durchsetzen zu lassen. Die Kosten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung über die Leistungsart „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“

 

15.02.2019: Zeitschrift WirtschaftsWoche zeichnet Kanzlei Karoline Seibt aus

"Die Kanzlei Karoline Seibt wurde im aktuellen WirtschaftsWoche-Ranking im Rechtsgebiet „Medizinrecht“ als „TOP KANZLEI 2019“ ausgezeichnet und Sie wurden als Anwältin empfohlen. Dazu gratulieren wir herzlich!

Das Handelsblatt Research Institute ermittelte 418 Medizinjuristen aus 100 Kanzlein. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, die jeweils renommiertesten Kollegen zu benennen. Das entstandene Ranking wurde im dritten Schritt von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis sind zwei Rankings mit den führenden Kanzleien im Medizinrecht – sowohl für Patienten als auch für Ärzte, Kliniken und Versicherer."

Siegel TOP Kanzlei Medizinrecht  Siegel TOP Anwältin Medizinreccht

Karoline Seibt bei Philosophia Perennis

Zum zweijährigen Geburtstag des Blogs „Philosophia Perennis“ besuchte Karoline Seibt die Feier in Berlin.

"Viele Gäste waren begeistert davon, endlich einmal Karoline Seibt, die bekannte Staranwältin aus Münster und PP-Gastautorin, kennen zu lernen, die ihnen bis dahin vor allem aus den sozialen Netzwerken bekannt war."

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20.06.2016: Prozesserfolg beim Kammergericht Berlin

Kammergericht Berlin. Foto: © K. SeibtKammergericht Berlin. Foto: © K. Seibt

Versicherungen spielen bei der Entschädigung von Schwerstverletzten, bei denen es um hohe Schadenssummen geht, gerne auf Zeit, um die Opfer psychisch zu destabilisieren. Eine weitere perfide Masche ist die Bespitzelung der oft schwerst behinderten Geschädigten durch Versicherungsdetektive.

Bereits 2013 hatte ich beim Landgericht Köln (34 T 179/13) eine Präzedenzentscheidung erstritten, die der zahlungspflichtigen Versicherung das Ausspionieren eines "Ärtzepfusch"-Opfers untersagte. Das Kammergericht Berlin setzt diese Rechtsprechung nun erfreulicherweise im Falle eines Verkehrsunfallopfers fort (25 U 68/15).

Nebenbei: Einer der Detektive arbeitete vor der Wende für das MfS/ STASI - Abteilung Terrorabwehr.

Weiter aktuell: 17.12.2014: Verschlossene Hygiene-Akten

Fachanwältin kritisiert OLG-Spruch: „Dieser Leitsatz ist ein Skandal“