Rechtsanwältin • Fachanwältin für Medizinrecht

Honorare

Karoline SeibtWer Rat sucht, muss wissen, dass das etwas kostet. Rechtsberatung ist eine Dienstleistung wie z. B. ein Taxifahrt oder ein Essen in einem Restaurant. Sie muss also auch bezahlt werden, egal ob man "nur eine Frage" hat oder gleich einen großen Auftrag.

Allerdings möchte jeder - und das verstehe ich auch - fair behandelt werden. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an die Kostenfrage anzusprechen und immer wieder nachzufragen, wenn die Beratung größere Dimensionen annimmt, als anfänglich geplant. Gemeinsam werden wir dann versuchen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten fair und finanziell überschaubar ist.

Erstberatung

Wenn Sie mich noch nicht kennen oder wegen des Honorars unsicher sind, schicken Sie mir eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und schildern mir kurz den Fall. Ich teilen Ihnen (natürlich kostenlos) mit, was eine Erstberatung hierfür kostet. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie diese Kosten ausgeben möchten oder nicht.

Gesetzliche Vergütung

Normalerweise rechne ich meine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG legt für die Berechnung in der Regel einen Streitwert zugrunde. Je höher dieser ist, umso höher ist das Honorar. Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie unter www.bundesrechtsanwaltskammer.de.

Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte mich möglichst von Anfang an darüber informieren und mir die Versicherungsscheinnummer und den Versicherungsnehmer nennen. Ich bin Ihnen bei Deckungsanfragen gern behilflich. Wichtig: Tätigkeiten, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, muss ich Ihnen persönlich in Rechnung stellen.

Vergütungsvereinbarung

In manchen Fällen ist es für beide Seiten fairer und überschaubarer, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Sinnvoll ist dies, wenn es um reine außergerichtliche Beratung geht. Vertragsentwürfe, die Begleitung von Gesprächen mit Geschäftspartnern, Banken etc. gehören dazu.

Zeithonorar

Stundensätze haben den Vorteil, dass man auch bei längerem Beratungsbedarf immer die Kontrolle hat und nur den tatsächlichen zeitlichen Aufwand bezahlen muss. Sie können sich in diesem Rahmen mit einer Vielzahl von Fragen an mich wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, weil der Streitwert relativ hoch ist.

Ich berechne einen Stundensatz von 100,00 € bis 300,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe des Stundensatzes hängt davon ab, wie kompliziert die Sache ist und wie lange sie voraussichtlich dauert. Sprechen Sie mich an.

Pauschalhonorar

Pauschalhonorare biete ich an, wenn der Aufwand in etwa von vorne herein feststeht. Das kann zum Beispiel bei Vertragsentwürfen der Fall sein, wenn hier nicht mit größeren Verhandlungen und Nachbesserungen zu rechnen ist.

Beratervertrag

Unternehmen oder Mandanten, die mich mit einem relativ hohen Beratungsbedarf regelmäßig in Anspruch nehmen wollen, biete ich die Möglichkeit des Abschlusses eines Beratervertrages an. Wir vereinbaren darin monatlich eine feste Summe und stehen dann für alle laufend anfallenden Rechtsfragen zur Verfügung. Gerade Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, machen von dieser Möglichkeit gern Gebrauch. Meistens vereinbaren wir, dass ein Beratervertrag jederzeit gekündigt werden kann.

Dann kann auch - je nach Umfang der Inanspruchnahme in der zurückliegenden Zeit - der monatliche Satz neu angepasst werden. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Vergütungen abzurechnen.