Mit Beschluss vom 09. Juli 2013 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm mir die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Medizinrecht" zu führen.
Der Titel wird verliehen, wenn besondere theroretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Medizinrecht durch mindestens 3 bestandene Aufsichtsarbeiten und mindestens 60 eigenständig bearbeitete medizinrechtliche Fälle aus den letzten drei Jahren nachgewiesen sind. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die mit dem Titel verbundene Fortbildungspflicht.