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03.09.2013: 220.000,00 € Schmerzensgeld für Aufklärungsfehler bei Darmspiegelung

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.09.2013, Az.: I-26 U 85/12, 26 U 85/12. Gegenstand der Entscheidung war eine Darmperforation bei einer Koloskopie. Der Patient hatte vor dem Eingriff eine sog. Einverständniserklärung unterschrieben. Diese reichte nach der Auffassung des Senats nicht aus. Aushändigung und Unterzeichnung von Formularen ersetze nicht das Aufklärungsgespräch. Auf die Komplikation einer Darmperforation hätte ausdrücklich hingewiesen werden müssen. Die Formulierung "unvermeidbare nachteilige Folgen" wirke in höchstem Maße verharmlosend und genüge nicht. Bei der Bemessung des hohen Schmerzensgeldes wurde insbesondere der komplikationsträchtige Krankheitsverlauf, der zu einer Frühberentung des Klägers geführt hatte, berücksichtigt.

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