21.08.2013: „Spionage-Verbot“ des Landgerichts Köln

Erfolg von Rechtsanwältin Seibt in Sachen Patientenschutz: Das Landgericht Köln erließ durch Beschluss vom 21.08.2013, Az.: 34 T 179/13, eine Einstweilige Verfügung gegen eine große Haftpflichtversicherung. Dabei wertete das Landgericht die heimliche Observation der geschädigten Patientin durch Versicherungsdetektive als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.


Zur Vorgeschichte lesen Sie bitte den Beitrag: „Krankenhaus zu Rekordzahlungen verurteilt“ vom 04.07.2012.

Das Krankenhaus und die Ärzte hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt (Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht Hamm ist der 22.11.2013). Die das Verfahren im Hintergrund betreibende Haftpflichtversicherung schickte daraufhin Detektive zur Wohnung der geschädigten Patientin und lies sie mehere Wochen heimlich observieren und filmen. Die umfangreichen Observationsberichte mit Foto- und Filmaufnahmen wurden später von dem beklagten Krankenhaus im Berufungsverfahren vorgelegt. Ziel der Aktion war es, den vom Landgericht Bochum zugesprochenen Therapiebedarf zu reduzieren. Hochgerechnet geht es bei den Therapie- und Pflegekosten um mehrere Millionen Euro. Das Landgericht Köln hat dem Vorgehen der Versicherung eine klare Absage erteilt. Zu berücksichtigen sei u.a., dass die Antragstellerin (Patientin) nach der Schädigung durch die bei der Antragsgegnerin (Versicherung) haftpflichtversicherten Schädiger (Krankenhaus und Ärzte) schwersten gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt und daher besonders schutzwürdig ist, weil sie durch den zu erwartenden Überwachungsdruck besonders getroffen wird.

Bericht zu diesem Fall im Kölner Express (29.08.2013)

Bericht im Kölner Express vom 28.08.2013    Bericht im Kölner Express vom 30.08.2013

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