20.06.2016: Prozesserfolg beim Kammergericht Berlin

Kammergericht Berlin. Foto: © K. SeibtKammergericht Berlin. Foto: © K. Seibt

Versicherungen spielen bei der Entschädigung von Schwerstverletzten, bei denen es um hohe Schadenssummen geht, gerne auf Zeit, um die Opfer psychisch zu destabilisieren. Eine weitere perfide Masche ist die Bespitzelung der oft schwerst behinderten Geschädigten durch Versicherungsdetektive.

Bereits 2013 hatte ich beim Landgericht Köln (34 T 179/13) eine Präzedenzentscheidung erstritten, die der zahlungspflichtigen Versicherung das Ausspionieren eines "Ärtzepfusch"-Opfers untersagte. Das Kammergericht Berlin setzt diese Rechtsprechung nun erfreulicherweise im Falle eines Verkehrsunfallopfers fort (25 U 68/15).

Nebenbei: Einer der Detektive arbeitete vor der Wende für das MfS/ STASI - Abteilung Terrorabwehr.